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Die Performance von Aktien oder Fonds an den Börsen ist leider nicht direkt gleichzusetzen mit Wertzuwächsen am Depot. Mit welchen Steuern, Gebühren und weiteren Nebengeräuschen Sie bei Wertpapierinvestments rechnen müssen.

Angesichts der Kursentwicklungen so mancher Wertpapiere kann man als interessierter Investor und Börsen-Rookie mitunter gehörig ins Träumen kommen. Hätte man zum Beispiel kurz nach dem Börsengang im Oktober 2019 nur 1.000 Euro in Aktien des kurz darauf als Corona-Impfstoffhersteller bekannt gewordenen Biotechnologie-Unternehmens BioNTech (US09075V1026) investiert und sie bis Ende September 2021 behalten, dann wäre der Wert dieser Aktien seither auf 26.000 Euro, zwischenzeitlich sogar auf über 34.000 Euro gestiegen.

Es gibt zwar wie immer kaum einen Anleger, der sowohl für den Einstieg als auch für den Ausstieg den günstigsten Zeitpunkt erwischt hat, aber die Gewinnmitnahmen vieler Investoren waren bisher doch mehr als beträchtlich. Alleine der Venture-Capital-Investor MIG Verwaltungs AG, Seed-Investor des Unternehmens, hat seit 2020 schon mehr als 600 Millionen Euro an Privatanleger ausgeschüttet.

Die Kapitalertragsteuer

Das bedeutet allerdings nicht, dass die ausgeschütteten Millionen auch direkt bei den Anlegern angekommen sind. Ebenso wenig bedeutet es, dass jemand, der bei einem Kurs von 13 Dollar 1.000 Euro in BioNTech-Aktien investiert hat und die Anfang August zum Höchststand von 447 Dollar wieder verkauft hat das eingesetzte Kapital auch um den Faktor 34 vermehrt hat.

Der Größte Abzugsposten in Österreich geht auf die Wertpapier-Besteuerung zurück. Deren aktuellen Regelungen sehen vor, dass sowohl Wertpapier-Erträge wie Zinsen, Dividenden und Fondserträge als auch Kursgewinne von Kapitalvermögen (zum Beispiel aus Aktien, Anleihen, Fondsanteile) und Derivaten einer Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 Prozent unterliegen. In dem obigen Beispiel bedeutet das, dass der theoretisch erzielbare Kursgewinn von 33.000 je 1.000 Euro mit 27,5 versteuert werden muss, also 9.075 Euro an den Fiskus abgeführt werden müssen. Womit unter dem Strich nur noch ein Gewinn von 23.925 Euro übrig bleibt.

Weitere Gebühren

Es gibt allerdings noch weitere Kosten, die bei einem Wertpapier-Investment berücksichtigt werden müssen. Die Broker verrechnen für die Einrichtung und Verwaltung der Wertpapierdepots Depotgebühren und zusätzlich fallen bei jedem Wertpapierkauf und Verkauf auch noch Ordergebühren und Fremdspesen sowie Transaktionsgebühren an.

Ein Vergleich der Anbieter ist daher auf jeden Fall empfehlenswert. Wer sich aktiv am Wertpapierhandel beteiligt kann mit einer geschickten Wahl des Anbieters jährlich einiges an Geld sparen. Einen Vergleich von über 40 in Österreich aktiven Online-Brokern bietet etwa das Portal broker-test.at.

Eine für Börse-Einsteiger besonders wichtige Entscheidungshilfe bei der Wahl des jeweiligen Brokers ist, dass darauf geachtet wird, dass es sich um einen steuereinfachen Broker handelt. Das bedeutet, dass der Broker beim Verkauf von Wertpapieren die Kapitalertragsteuer auf Kursgewinne automatisch an das Finanzamt abführt, was andernfalls eine komplexe und aufwändige Arbeit sein kann. Wer etwa über einen Sparplan monatlich ein paar hundert Euro in einen Fonds investiert und diese Anteile nach einigen Jahren wieder verkauft – empfohlen werden zehn bis 15 Jahre Anlagehorizont –, der müsste bei einem nicht steuereinfachen Broker für jeden Stichtag an dem ein Wertpapierkauf erfolgt ist einzeln die Wertentwicklung und die jeweils fällige Steuer berechnen.

Der Verlustausgleich

Wo ein Gewinn möglich ist, da sind jedoch auch Verluste möglich. Damit bei der Geldanlage in Wertpapiere keine Schieflage entstehen kann hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des Verlustausgleichs geschaffen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die innerhalb eines Kalenderjahres realisierten Kursverluste mit erzielten Erträgen aus Wertpapieren gegengerechnet werden können.

Dabei kann allerdings der Verlust nicht zu 100 Prozent, sondern eben nur gegen die abgezogene Kapitalertragssteuer gegengerechnet werden. Auch dieser Verlustausgleich von einem steuereinfachen Broker automatisch bei jeder Wertpapierabrechnung durchgeführt.

Spesen und andere Serviceentgelte, die beim Kauf oder beim Verkauf anfallen zählen dabei jedoch nicht zu den Anschaffungskosten und werden bei der Besteuerung oder beim Verlustausgleich nicht abgezogen.