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Mit ihren Stimmrechten haben Aktionäre einen Trumpf in der Hand: Sie können bei Hauptversammlungen die weitere Entwicklung von Unternehmen und deren Nachhaltigkeit beeinflussen. Besonderes Gewicht haben dabei die große Asset Management Gesellschaften.

Eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung, die nachhaltige und zukunftsorientierte Ausrichtung von Unternehmen und die Einhaltung der ESG-Kriterien gemäß den Sustainable Development Goals der UNO sind die grundlegenden Werte, die bei ESG-Investments angelegt werden.

Die Einhaltung der ESG-Kriterien (Environmental, Social und Governance) können sich Manager und Vorstände börsennotierter Unternehmen aber nicht einfach selbst an die Brust heften. Sie müssen in Nachhaltigkeitsberichten dokumentiert werden und das Management muss im Rahmen der regelmäßigen Hauptversammlungen auch diesbezüglich Rede und Antwort stellen.

Dort schlägt die Stunde der Aktionäre, denn als de-facto Miteigentümer der Unternehmen haben sie ein Mitspracherecht bei unternehmenskritischen Entscheidungen und es auch in der Hand, über die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder zu entscheiden. Besonderes Gewicht haben dabei die Vertreter der oft viele Milliarden schweren Asset Management Gesellschaften, die über ihre Fonds mitunter markante Anteile an einzelnen Unternehmen halten.

Die Entlastung des Managements

Das österreichische Aktiengesetz (AktG) sieht in § 104 Abs. 2 Z3 vor, dass die Hauptversammlung – also die Aktionäre – über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das vorangegangene Geschäftsjahr zu entscheiden hat. Wird einem Vorstand oder einem Aufsichtsrat die Entlastung erteilt, so bedeutet das, dass die Aktionäre grundsätzlich mit dessen Arbeit in der Vergangenheit einverstanden sind und ihm auch das Vertrauen für die Zukunft aussprechen.

Aktionäre können diese Entlastung auch verweigern, wenn es Hinweise auf Pflichtverstöße des Vorstands oder des Aufsichtsrats gibt. Und genau machen die Vertreter großer Asset Management Gesellschaften gelegentlich auch, wenn Verstöße gegen die SDG- und ESG-Kriterien vorliegen und sich das Management uneinsichtig zeigt oder keine Absicht, daran etwas zu ändern an den Tag legt. In Österreich ist die Wirkung der Entlastung allerdings anders als zum Beispiel in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass hier auch im Fall einer Entlastung noch Schadenersatzansprüche gegen das jeweilige Mitglied des Managements gestellt werden können.

ESG-Engagement

Große Asset Management und Fondsgesellschaften versuchen aber nicht nur auf Hauptversammlungen Einfluss auf Unternehmen zu nehmen. Sue tun das auch im Rahmen von informellen Dialogen, um das Management von Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit im Businessmodell und in der Unternehmensführung zu bewegen. Auch als Inhaber von Anleihen, die im Gegensatz zu Aktionären mit keinem Stimmrecht ausgestattet sind, können sie so Einfluss nehmen.

Auf internationaler Ebene ist hier etwa das zu Morningstar gehörende Unternehmen Sustainalytics ein gewichtiger Player. Sustainalytics poolt das Kapital verschiedener Investoren und erhöht damit die Chancen eines Engagements auf Augenhöhe. . Sustainalytics nimmt (insbesondere in Schwellenländern) Kontakt zu Unternehmen auf, wenn, dass diese gegen Nachhaltigkeitskriterien verstoßen. Dabei werden Themen wie Menschenrechte, das Management von Umwelt- und Nachhaltigkeitsfragen, Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, Arbeitnehmerrechte und Unternehmensethik angesprochen. Sustainalytics und andere Nachhaltigkeits-Netzwerke bündeln somit die Interessen von Anlegern, die in nachhaltige Produkte investieren.